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Je nach der Form, Lage und Aussehen der zukünftigen Grabstelle unterscheidet man in unterschiedliche sogenannte Grabarten.

Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab kann man die Lage und auch das Aussehen der Grabstelle selbst bestimmen. Dieses Grab kann einstellig (d.h. für einen Sarg) oder mehrstellig sein. Diese Grabart bietet sich besonders für Personen an, die neben ihren vorher verstorbenen Angehörigen bestattet werden möchten. Die Ruhezeit einer solchen Grabstelle liegt zwischen 20 und 30 Jahren und kann auf den meisten Friedhöfen mehrfach verlängert werden.

Wahlgräber werden für Särge aber auch für Urnen angeboten.

Gemeinschaftsgrab

Bei einem Gemeinschaftsgrab wird eine größere Fläche, oft Garten oder Park ähnlich, besonders gestaltet. Diese Fläche ist dann für die Beisetzung mehrerer Särge oder Urnen vorgesehen. Die laufende Unterhaltung der Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt für die gesamte Nutzungszeit durch die Friedhofsverwaltung und wird mit der Bestattungsrechnung beim Grabkauf bezahlt. Die Angehörigen haben ein würdevolles, besonders gestaltetes und gekennzeichnetes Grab, einen Ort an den man zu jeder Zeit und ohne „schlechtes Gewissen“ kommen kann, da die laufende Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung gewährleistet ist. Bei den meisten Gemeinschaftsgräbern ist es möglich Blumenschmuck direkt an der Grabstelle abzulegen.

Anonymes Grab

Ohne Kennzeichnung auf einer Rasenfläche oder in einem Waldstück werden bei einer anonymen Bestattung die Urnen, selten Särge, bestattet. In der Regel dürfen bei dieser Form der Beisetzung keine Angehörigen anwesend sein. Ein späterer Grabbesuch ist so unmöglich, auch die Erfahrung, einen festen Ort des Gedenkens zu haben, entfällt hierbei.

Reihengrab

Diese Grabform ist günstiger als ein Wahlgrab.
In einem Reihengrab kann in der Regel nur eine Beisetzung stattfinden. Die Grabstellen werden der Reihe nach in vorher festgelegten Grabfeldern durch die Friedhofsverwaltung zugeteilt. Hier ist es nicht möglich ein Familiengrab anzulegen oder die Lage der Grabstätte frei zu wählen. Auch ist es nicht möglich die Grabstellen nachzukaufen Diese Grabart wird für Särge und auch für Urnen angeboten. Allerdings bietet nicht jeder Friedhof Reihengräber an. Ein Reihengrab muss ebenso wie ein Wahlgrab entweder durch die Angehörigen selbst oder einen beauftragten Friedhofsgärtner gepflegt werden.

Wald- bzw. Baumgrab

Ein Wald- bzw. Baumgrab ist eine neuere Form der Bestattung und kein Grab im herkömmlichen Sinn, vielmehr eine Urnenbeisetzung an den Wurzeln eines Baumes in einem Ruheforst oder einem gesondert ausgewiesenen Waldstück. Diese Orte sind weniger erkennbar, liegen oft außerhalb der Ortsgrenze und die Grabstellen sind nur zu Fuß erreichbar. In diesem Waldstück wird die Asche des Verstorbenen ohne oder in einer besonders dafür geeigneten Urne beigesetzt. Die Kennzeichnung des Beisetzungsortes und des beigesetzen Verstorbenen erfolgt höchstens durch ein kleines Schild am Baum. Es ist auch möglich, dass an diesem Ort mehrere Personen z.B. Angehörige derselben Familie beigesetzt werden. Die Ablage von Blumenschmuck ist in den meisten Fällen nicht erlaubt.

Dem Wunsch nach Baumbestattungen kommen inzwischen auch einige konfessionelle Friedhöfe nach und nicht nur Waldfriefhöfe.

Seebestattung

Vor der Seebestattung muss eine Kremierung des Verstorbenen stattgefunden haben, da nur Urnen seebestattet werden dürfen. Eine spezielle für die Seebestattung geeignete Urne wird einer Seebestattungsreederei übergeben. Die Bestattung auf See kann, außerhalb der Dreimeilenzone, im Beisein der Angehörigen oder in aller Stille erfolgen. Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes. Bei vielen Reedereien besteht die Möglichkeit an Erinnerungsfahrten oder -feiern teilzunehmen.

Rasengrab

Ein Rasengrab wird für die Beisetzung eines Sarges oder auch einer Urne angeboten und ist für die Angehörigen pflegefrei. Bei diesen Grabstellen wird nach der Beisetzung über die gesamte Grabfläche Rasen gesät. Auf weitere Bepflanzungen und auf die Einfassung der Grabstelle wird verzichtet. In den meisten Fällen ist ein einheitlicher Grabstein durch die Friedhofsverwaltung vorgegeben und wird ebenerdig in die Rasenfläche eingesetzt. Ebenso ist die Ablage von Blumen und Erinnerungsstücken direkt an der Grabstelle nicht erlaubt. Für die Ablage von Blumenschmuck gibt es besonders angelegte Ablageflächen.

Kolumbarium bzw. Urnenwand

Bei dieser Form der Bestattung wird die Urne nicht in der Erde, sondern in einer Wandnische beigesetzt. Üblich ist es eine Urne pro Nische zu bestatten. Viele Friedhöfe bieten aber auch Nischen für zwei Urnen an. Ein Kolumbarium kann sich sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen befinden. Die einzelnen Wandnischen können sehr verschiedene Größen und Formen haben. Nach der Beisetzung wird die Nische mit einer Platte fest verschlossen, die auch gleichzeitig als Grabstein dient. In der Regel wird die Platte dann mit dem Namen, Geb.- und Sterbedatum versehen. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die in der Nische befindliche Asche auf dem Friedhof verstreut.

Sonstige Bestattungsarten

Außergewöhnliche Wünsche wie das Verstreuen der Asche auf einer Almwiese, in einen Bach bzw. Fluss oder in den Bergen können z.Zt. nur im Ausland realisiert werden. In Deutschland besteht aus kulturellen Gründen die Bestattungspflicht auf einem Friedhof. Die Beisetzung auf einem privaten Gelände ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung zulässig. Die Aufbewahrung einer Urne im privaten häuslichen Umfeld ist in Deutschland nicht zulässig.

Anschrift

Annette Dietz

Am Untergraben 30
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