Eine Vollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Patientenverfügung und wird Betreuungsverfügung genannt. Es ist eine "rechtliche Betreuung".
Das heißt, der bisherige Vormund oder Pfleger wird zu einem Betreuer, der unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes steht.

Jeder von uns kann betreuungsbedürftig werden.

Dies aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder durch einen Unfall. Man ist nicht mehr in der Lage seine eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.

Für diesen Fall sollte man rechtzeitig entsprechende Regelungen treffen.

Diese Regelungen können mündlich festgelegt werden, es empfiehlt sich aber generell die Schriftform.

Anders als beim Testament, muss das Schriftstück nicht handschriftlich verfasst sein. Es kann auch mit der Schreibmaschine oder dem PC geschrieben werden.
Die Betreuungsverfügung muss auch dann beachtet werden, wenn der Verfasser geschäftsunfähig ist, aber die Äußerungen verständlich und sinnvoll sind.

Beispiele für notwendige Angaben in einer Betreuungsverfügung, die möglichst klar und exakt beschrieben werden sollten.

  • Wer soll mein Betreuer sein?
  • Was geschieht mit meiner Wohnung?
  • Welcher Arzt soll meine medizinische Betreuung übernehmen
  • Was passiert mit meinem Haustier?
  • Soll ein Rechtsanwalt oder Verfahrenspfleger eingeschaltet werden?
  • In welches Alten- oder Pflegeheim möchte ich untergebracht werden?
  • Wie viel Taschengeld erhalte ich von meinem Betreuer? Zum Beispiel zehn Prozent meiner Rente?

Das Schriftstück, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen, kann zu Hause aufbewahrt werden oder es wird einer Person Ihres Vertrauens übergeben. Sie können das Schriftstück auch vom Notar beglaubigen lassen.

Momentan kann nur in Bayern die Betreuungsverfügung wie ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden (muss aber nicht)

 

Anschrift

Annette Dietz

Am Untergraben 30
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